Diplom-Ingenieur (Assessor)
Helmut Bünger

Ö.b.u.v. Sachverständiger für Bewertung
bebauter und unbebauter Grundstücke
Zertifiziert nach DIN EN ISO/IEC 17024




Grosostraße 17
82166 Gräfelfing

Telefon: 089 / 13 93 65 94
Telefax: 089 / 13 93 65 93

info@gutachten-buenger.de


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Was kostet ein Gutachten?


Allgemein

Bewertungssachverständige unterlagen bis zum 17. August 2009 der 'Honorarordnung für Architekten und Ingenieure' (HOAI), sofern sie nicht für Ämter und Behörden tätig wurden, für die besondere Regelungen gelten. Die Vergütung ihrer Leistungen war in Teil IV der HOAI 'Gutachten und Wertermittlungen' geregelt.
Seit Inkrafttreten der novellierten HOAI am 18. August 2009 sind Sachverständige für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken im privatgutachterlichen Bereich an keine gesetzliche Gebührenordnung mehr gebunden. Die Honorare für Wertermittlung sind demnach frei auszuhandeln.



Individuelle Vereinbarungen

Die neue Regelungsfreiheit schließt nicht aus, weiterhin Honorare nach der bisherigen Gebührenordnung der HOAI zu vereinbaren. Damit bleibt das Honorar von dem ermittelten Wert der Immobilie abhängig.


Beliebt sind im Vorfeld vereinbarte Festhonorare, mit denen die Kosten für die Wertermittlung von vorneherein klar festgelegt sind.


Es besteht auch die Möglichkeit, die Höhe des Honorars nach dem tatsächlich erforderlichen Zeitaufwand auszurichten. Nach dem vorab grob geschätzten Zeitaufwand werden die endgültigen Kosten für die Wertermittlung nach Fertigstellung des Gutachtens festgestellt.

Nebenkosten

Zu allen Honoraren kommen noch die Neben- kosten (Porto-, Telefon-, Foto- und Fahrtkosten, Vorlagekosten für Kopien von Ämtern und Behörden (Grundbuchauszüge, Katasterkarten etc.) sowie die gesetzliche Mehrwertsteuer. Zusatzleistungen (z. B. Aufmaß, Flächenberechnung, Unterlagenbeschaffung, besondere Nachforschungen etc.) werden als Zeithonorar abgerechnet.

Gerne beraten wir Sie auch in der Honorarfrage, um eine für Ihren individuellen Wertermittlungsauftrag angemessene Vergütung vereinbaren zu können. Rufen Sie uns an oder stellen Sie eine Anfrage per Email mit Hilfe des beigefügten Formulars.